RKSV – Inbetriebnahme von Kassen ab dem 01. April 2017 (offene Systeme)
So wie es bei Autos der Fall ist, muss jede Kasse VOR Inbetriebnahme registriert werden.
So wie es bei Autos der Fall ist, muss jede Kasse VOR Inbetriebnahme registriert werden.
Ab 01. April 2017 kennt das Finanzamt nun ganz genau alle vorhandenen Kassen, so wie beispielsweise das Verkehrsamt weiß, wie viele Autos auf Österreichs Straßen zugelassen sind – Vereinfacht ausgedrückt benötigt jede Kasse in Österreich ein eindeutiges Kennzeichen, um am Finanzmarkt in Österreich agieren zu können.
So wie es bei Autos der Fall ist, muss jede Kasse VOR Inbetriebnahme registriert werden. Die gute Nachricht vorweg – Sie benötigen keinen Führerschein für die Kasse. Jeder darf die Kasse bedienen, ob jung oder alt, betrunken oder nüchtern. Das „Pickerl“ analog zum Fahrzeug ist bei den Kassen die Aussage des Kassenherstellers, dass die gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind. Sie selbst können sich nur auf diese Aussage verlassen und zum nächsten Punkt übergehen.
Nachdem Ihre Kasse der RKSV entspricht, braucht sie noch für die Verschlüsselung der Daten eine sogenannte Signatureinheit.
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